Neuigkeiten aus Landshut

Angepasste Flugfunkverfahren
(NfL 2024-1-3240)

15.11.2024

NfL 2024-1-3240 – angepasste Flugfunkverfahren

Die Spatzen pfeifen sie längst von den Dächern: die NfL 2024-1-3240
„Durchführung des Flugfunks auf Flugplätzen ohne Flugverkehrsdienste“

Am Verkehrslandeplatz Landshut (EDML) wollen wir, gemeinsam mit Ihnen als Pilotinnen und Piloten, den Inhalt der NfL weitgehend umsetzen. Der eigenverantwortliche Anteil der Piloten bei der Abwicklung von Flugbewegungen in Landshut rückt dabei deutlich in den Vordergrund. Die Rolle des Beauftragen für Luftaufsicht (BfL) bzw. des Betriebsleiters wird klarer als bisher definiert.

Im Detail:

Informationen am Flugplatz / Rolle der Betriebsleiter

Am Verkehrslandeplatz Landshut erfolgt nach wie vor keine Flugverkehrskontrollfreigabe, wie sie von einer offiziellen Flugverkehrskontrollstelle erteilt wird.

Die anwesenden Betriebsleiter sind autorisiert, unverbindliche, nicht zertifizierte Verkehrsinformationen bereitzustellen, um die Sicherheit am Boden und in der Luft zu gewährleisten. Diese Informationen sollen Ihnen helfen, die aktuelle Situation am Flugplatz besser einzuschätzen.

Dazu gehören zum Beispiel Ansagen wie:

    • „Segelflug aktiv“
      wenn Segelflugzeuge im Einsatz sind
    • „Kunstflug aktiv“
      Hinweis auf mögliche Kunstflugmanöver und ihre speziellen Bewegungsmuster
    • „Helikopter auf der Graspiste“
      wenn Hubschrauberoperationen auf der Graspiste stattfinden
    • „Platzrundenverkehr“
      wenn die Platzrunde aktiv genutzt wird
    • „Mäharbeiten im Gange“
      wenn Arbeiten auf oder neben der Piste durchgeführt werden, die Sie berücksichtigen sollten

 

Ihre allgemeine Verantwortung als Pilot(in)

Die Verantwortung für die Einhaltung der Flugregeln, die eigene Sicherheitsbewertung und die Koordination mit anderen Luftfahrzeugen liegt weiterhin bei Ihnen als Luftfahrzeugführer.

Der Betriebsleiter stellt lediglich allgemeine Hinweise bereit. Sie bleiben jedoch selbst verantwortlich für Ihre Entscheidungen im Flugbetrieb.

WICHTIG: es ist grundsätzlich nicht davon auszugehen, dass Sie von uns auf jeden Funkspruch hin Antworten bekommen (z.B. bei Ihren Positionsmeldungen).

Die Piloten untereinander koordinieren sich im weitesten Sinne selbst und eigeninitiativ.

 

Eigenverantwortliche Separierung/Verkehrssicherheit

In der Flugplatzumgebung tragen Sie die volle Verantwortung für die eigenständige Kommunikation und die Separation von anderen Luftfahrzeugen.Das bedeutet konkret, dass Sie:

    • Ihre Position und Absichten frühzeitig und klar über Funk melden
    • die Informationen anderer Piloten aufmerksam verfolgen und auf diese reagieren, um jederzeit eine sichere Distanz zu anderen Luftfahrzeugen zu halten
    • Ihre eigenen Luftfahrzeug-Bewegungen (Rollen, Start, Landung) nur dann durchführen wenn Sie sicher sind dass dies ohne Konflikte möglich und die Situation klar ist.

Diese Eigenverantwortung erfordert eine sorgfältige Einschätzung der Verkehrssituation und vorausschauendes Handeln damit alle Beteiligten sicher operieren können. Ihre Aufmerksamkeit und Bereitschaft zur Kommunikation sind dabei essenziell.

 

Festlegung und Übermittlung der Betriebsrichtung

Um die Betriebsrichtung der Piste für alle an- und abfliegenden Luftfahrzeuge zu koordinieren, wird der Betriebsleiter eine Betriebsrichtung beim Einleitungsruf übermitteln. Dies könnte etwa als „Piste 06/24 in Betrieb“ übermittelt werden.

In besonderen Fällen können Sie als verantwortlicher Pilot die Start- oder Landerichtung ändern. Die einzige Ausnahme zu dieser neuen Freiheit: befinden sich Maschinen in der Platzrunde so ist stets die Richtung zu wählen, in der die in der Platzrunde befindlichen auch fliegen.

 

Übermittlung meteorologischer Informationen

Im Rahmen der neuen NfL wird sich auch die Übermittlung der Windinformationen ändern. Künftig erfolgt die Windinformation in vereinfachter Form, etwa „schwacher Wind aus Ost“. Präzise Windangaben wie „090 Grad, 4 Knoten“ sowie Informationen zur Bodensicht, Bedeckung, Temperatur und Luftdruck entfallen im Funkspruch.

Diese Anpassung soll den Funkverkehr verschlanken um der Kommunikation zwischen den Piloten mehr Raum geben. Bedenken Sie auch hier, dass unter gewissen Umständen keine Antwort vom Betriebsleiter kommen kann.

 

Einheitliche Umsetzung im Betriebsleiterteam

Wir haben im Betriebsleiterteam spezifische Funkgruppen und Standardverfahren festgelegt. Dadurch stellen wir sicher, dass Sie sich auf eine klare und einheitliche Kommunikation verlassen können.

Alle Betriebsleiter am Flugplatz Landshut setzen die neuen Sprechgruppen und Verfahren konsequent um, sodass die Änderungen für Sie klar und nachvollziehbar sind.

 

Öffnen und Schließen von Flugplänen

Sollten Sie einen Flugplan öffnen oder schließen wollen, können Sie weiterhin den Betriebsleiter um Unterstützung bitten. Der Betriebsleiter wird die entsprechende Meldung per e-mail an die zuständige Flugsicherungsdienststelle (AIS) weiterleiten.

Bedenken Sie bitte dass wir de facto nicht „den Flugplan öffnen“ oder „schließen“ sondern lediglich per e-mail eine Start- bzw. Landemeldung absenden. Die Verantwortung dafür, dass Ihr Flugplan ordnungsgemäß geöffnet oder geschlossen wird, liegt jedoch nach wie vor vollständig bei Ihnen als Pilot(in).

 

Sprechfunkbetrieb bei unbesetzter Funkstelle

Ist „Landshut Radio“ unbesetzt, müssen Sie weiterhin die erforderlichen Funksprüche – insbesondere die zur eigenen Position und/oder Ihren Absichten – selbständig auf der Flugplatzfrequenz absetzen. Dies erfolgt de facto „blind“, also ohne dass Sie eine Antwort erwartet. Diese selbstverantwortliche Übertragung unterscheidet sich jedoch von „Blindsendungen“ im Sinne der SERA.14085.

Im Falle von Notfällen oder dringlichen Situationen gilt diese Einschränkung nicht. Der Funkverkehr ist in diesen Situationen frei von den genannten Einschränkungen. Sie dürfen alle erforderlichen Informationen kommunizieren um Unterstützung zu erhalten.

 

Zusammenfassung und Appell an Ihre Verantwortung

Die neuen Abläufe und Funkverfahren am Verkehrslandeplatz Landshut dienen der Sicherheit aller Piloten und Nutzer des Flugplatzes. Sie wollen im Rahmen der Empfehlungen der NfL 2024-1-3240 den Weg in eine moderne General Aviation ebnen.

Das stellt allerdings auch neue Anforderungen an alle Flugplatznutzer. Besonders in der Anfangsphase aber natürlich auch danach sind good airmanship, Geduld, Umsicht und ein kollegiales Verhalten die Basis für ein gutes Gelingen.

 

Für Fragen oder weiteren Anliegen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.

Stefan Brandl, Geschäftsleitung EDML

BITTE BEACHTEN!
AB 4. AUGUST 2023:
KEINE GRENZABFERTIGUNG IN EDML

29.07.2023

Gemäß eines Schreibens des Bundesministeriums des Innern und für Heimat vom 17. Juli 2023 informieren wir Sie darüber,  daß der Flugplatz Landshut-Ellermühle
ab 4. August 2023 keine Grenzübergangsstelle mehr ist.

Piloten, die dennoch Flüge von/nach Landshut in/aus Non-Schengen Staaten durchführen möchten, müssen dies spätestens 72 Stunden vor Abflug PERSÖNLICH mit der zuständigen Grenzpolizei regeln.

Der Pilot stellt einen
„Antrag auf Erteilung einer Einzelgrenzerlaubnis
zum Grenzübertritt außerhalb zugelassener Grenzübergangsstellen“

bei der zuständigen Stelle. In EDML ist das die Direktion der bayerischen Grenzpolizei FB 1, Grenzaufgaben.

Telefonisch erreichbar ist die Stelle von
Montag bis Donnerstag 08-16 Uhr sowie Freitag 08-14 Uhr unter  +49 851 213630
Zu allen anderen Zeiten: +49 9421 8681410

email: grenzerlaubnis@polizei.bayern.de

Dieser Vorgang ist kostenpflichtig und findet außerhalb der Zuständigkeit der Landen in Landshut GmbH, lediglich zwischen Pilot und Polizei, statt.
Die Kosten betragen derzeit pauschal 78,10 EUR zzgl. 65,00 EUR je angefangene Stunde für jeden beteiligten Beamten (Stand 29.07.2023)

PPR-RÜCKMELDUNGEN –
FLIEGEN OHNE FLUGLEITER

16.06.2023

Sie sind PPR in EDML gestartet oder gelandet?
Dann brauchen wir Ihre Flugdaten!

WICHTIG VORAB:
Die nachstehend beschriebene e-mail ist NICHT der Antrag für das PPR sondern die RÜCKMELDUNG Ihrer tatsächlichen PPR-Flugdaten an den Flugplatz.

Den PPR-Antrag stellen Sie bitte in unserem ONLINE-PORTAL!

Die tatsächlichen Daten Ihres PPR-Fluges brauchen wir für unser Hauptflugbuch. Bitte per e-mail an:
ppr@landen-in-landshut.de
(Klicken/Tippen Sie auf die Mailadresse, es öffnet sich Ihr Mailprogramm mit einer Mailvorlage)

Schicken Sie uns diese mail:
sofort nach der Landung
bzw.
baldmöglichst nach dem Start

Sollte die mailvorlage bei Ihnen nicht funktionieren, senden Sie die mail bitte mit nachstehenden Angaben:
Betreff
PPR Rückmeldung

Inhalt der mail
Datum des Fluges:
Kennzeichen:
Verantwortliche(r) Luftfahrzeugführer(in):

Startflugplatz:
Startzeit (UTC):

Zielflugplatz:
Landezeit (UTC):

Personen an Bord:

Kundennummer in EDML (falls vorhanden):
Name des Kundenkontos (Firmenname o.ä.):

 

Erledigen Sie diese Aufgabe bitte sehr zuverlässig!
Nur mit Ihrer aktiven Mithilfe können wir die PPR-Regelung weiterhin so aufrechterhalten.

Ihr Landen in Landshut-Team

Piloten-WLAN
am Flugplatz Landshut
verfügbar!

21.09.2020

Liebe Pilotinnen und Piloten,

wir laden euch herzlich ein, unser Piloten-WLAN für Wetterbriefing, Aufgeben von Flugplänen oder die letzte Aktualisierung eurer Daten in der Navigations-App zu nutzen.

Ihr findet das offene WLAN unter dem Namen „Willkommen in EDML
Passwort wird dafür keines benötigt.

Treibstoff

Preis/Liter

Avgas 100 LL 2,80 €
Jet A1 2,50 €
Super plus 98 E0 2,40 €

Webcams

EDML Westansicht
EDML Ostansicht

ACFT 5700 kg, HEL 5700 kg, GLD (P), GLD, UL mit Sprechfunkausrüstung
Elevation 1312 ft / 400 m
Location 4.3 NM SW Landshut
Coordinates N 48°30’42“ E12°01’59“
Times of Operations SUMMER (CEST)
BCMT til 07:00Z PPR
07:00Z til ECET (max. 17:00Z)
17:00Z til ECET PPR

WINTER (CET)
BCMT til 08:00Z PPR
08:00Z til ECET (max. 18:00Z)
18:00 til ECET PPR

Einschränkungen siehe AIP AD 1-6/restrictions see AIP AD 1-6 (Restrictions due to noise abatement)
Lärmschutz in Landshut Der Verkehrslandeplatz Landshut ist von der "Landeplatzlärmschutzverordnung (LLVO)" betroffen. Damit gelten nachstehende Einschränkungen im Flugbetrieb: bei Starts innerhalb der nachstehend genannten Zeiten darf die Landung frühestens nach 60 Minuten Flugzeit (Flugzeit außhalb der Flugplatzumgebung) erfolgen.

SOMMER (während der gesetzlichen Sommerzeit MESZ)
Mo–Fr
vor 0500Z, zwischen 1100Z und 1300Z sowie nach SS
Sa/So/Feiertags
vor 0700Z und ab 1100Z bis nach SS


WINTER (während der gesetzlichen Winterzeit MEZ)
Mo–Fr
vor 0600Z, zwischen 1200Z und 1400Z sowie nach SS
Sa/So/Feiertags
vor 0600Z und ab 1200Z bis nach SS


Beispiele:
Start um 14:59 Lokalzeit
Landung frühestens(!) um 15:59 Lokalzeit oder später

Start um 15:01 Lokalzeit
Landung um 15:04 Lokalzeit möglich

Ausgenommen von dieser Regel sind Luftfahrzeuge mit erhöhtem Lärmschutz, Ultraleichtflugzeuge und Helikopter
Restrictions due to noise abatement Following restrictions according to "Landeplatzlärmschutzverordnung" (LLVO) will take place at Landshut airfield: when taking off during the times shown below, flighttime (flighttime outside of the vincinity of the aerodrome) has to be at least 60 minutes.

SUMMER (during legal daylight saving time MESZ)
Mo–Fr
before 0500Z, between 1100Z and 1300Z and after SS
Sa/So/HOL
before 0700Z and from 1100Z until after SS


WINTER (during MEZ)
Mo–Fr
before 0600Z, between 1200Z and 1400Z and after SS
Sa/So/HOL
before 0600Z and from 1200Z until after SS

e.g.
take off at 14:59 local time
landing not before 15:59 local time or later

take off at 15:01 local time
landing at 15:04 local time possible

Microlight aircraft, Helicopters and other aircraft meeting the requirements of attachment 1 "Landeplatzlärmschutzverordnung" are NOT concerned by the restrictions above.
Frequency Landshut Info 129.805 GE/EN
Runway 07 / 25 / 900 m x 23 m / PAVED
– RWY 07, TORA 900 m, LDA 900 m, MTOW 5700 kg
– RWY 25, TORA 900 m, LDA 900 m, MTOW 5700 kg
07 / 25 / 900 m x 30 m / UNPAVED / Glider strip
Remarks Contact LANDSHUT INFO at least 5 MIN prior to reaching the AD
Within aerodrome traffic listening watch shall be maintained
Downwind, base leg and final shall be reported unrequested.
ULM traffic circuit for training only: S of AD at 1800′, PPR, only outside GLD op hrs.
Sat, Sun & Hol intensive GLD flying (winch launching) S of RWY. GLD landings on grass RWY.
OPS Luftaufsicht/Tower/Verwaltung/Administration:
+49 8765 490
ACC Luftaufsicht/Tower/Verwaltung/Administration:
+49 8765 490
MET (0900) 1077225 (gebührenpflichtig)
Customs Limited svc (non-commercial and non-skd air traffic without merchandise).
Flights to/from non EU-countries MNM 1hr PNR.
FUEL AVGAS 100 LL, JET A 1, Super plus 98 (E 0)
OIL 80, W80, 100, W100, 15W50

Anfahrt: Flugplatzstr. 1 84034 Landshut
Telefon: 08765 - 490 Mail: info@landen-in-landshut.de

Impressum & Datenschutzerklärung

Verantwortlich für den Inhalt Lt. §5 TMG:

Landen in Landshut GmbH
Flugplatzstrasse 2f
84034 Landshut
Deutschland

Telefon: +49 8765 490
Fax: +49 8765 1585

E-Mail: info@landen-in-landshut.de

Geschäftsführer: Stefan Brandl
Registergericht: Amtsgericht Landshut, HRB 1095

Bildnachweise:

Mit freundlicher Genehmigung von Klaus Leidorf Luftbilder http://www.leidorf.de/

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